Amtspflichtverletzung beim Finanzamt: |
Der pflichtgetreue Steuerbeamte |
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Orientierungs-/Formulierungshilfe:
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Für einen Beamten kommt es auf die Kenntnisse und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes im Durchschnitt erforderlich sind, nicht aber auf die Fähigkeiten, über die der Beamte tatsächlich verfügt. Jeder Beamte muss die zur Führung seines Amtes notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. (Oberlandesgericht Koblenz vom 17.7.2002, 1 U 1588/01) |
| Urteile im Einzelnen: |
| Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 1 U 119/00, Urteil vom 7.5.2003 (www.justiz.hessen.de) | ||||||||||
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Oberlandesgericht Koblenz, 1 U 1588/01, Urteil vom 17.7.2002 |
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