Amtspflichtverletzung beim Finanzamt |
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Amtspflichtverletzung: Das Verschulden wird nicht auf eine einzelne zu konkretisierende Person bezogen, sondern dem mangelnden oder schlechten Funktionieren des Verwaltungsapparates selbst zugerechnet. (OLG Koblenz vom 17.7.2002, OLGR 2002, 383) |
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