Amtspflichtverletzung beim Finanzamt: |
Urteile in chronologischer Reihenfolge |
| Landgericht Lübeck, 12 O 429/03, Urteil vom 30.7.2004 |
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Amtspflichtverletzung durch fehlerhafte Anrechnungsverfügung (Zinsabschlagsteuern übersehen). Der Steuerberater ist gehalten, zur sachgerechten Interessenvertretung einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt einzureichen. |
| Landgericht Lübeck, 6 O 277/03, Urteil vom 14.5.2004 |
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Änderung eines Einkommensteuerbescheides ohne vorheriges rechtliches Gehör ist amtspflichtwidrig. Kein Mitverschulden: Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der rechtlichen Abwehr eines zuungunsten bekannt gegebenen Verwaltungsaktes liegt im Rahmen eines typischen Ursachenverlaufs. "Einspruch" ist die eigens zu diesem Zweck geschaffene, klar definierte, förmliche Beschwerdemöglichkeit. |
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 1 U 119/00, Urteil vom 7.5.2003 (www.justiz.hessen.de) |
| Pflichtwidrige Anfechtungsankündigungen des Finanzamtes nach dem AnfG. |
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Oberlandesgericht Koblenz, 1 U 1588/01, Urteil vom 17.7.2002 |
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Jeder Beamte muss die zur Führung seines Amts notwendigen Rechts- und Verwaltungskenntnisse besitzen oder sich diese verschaffen. Für Behörden, die wie die Finanzämter durch den Erlass von Bescheiden selbst vollstreckbare Titel schaffen, gilt ein besonders strenger Sorgfaltsmaßstab. Eine objektiv unrichtige Gesetzesauslegung oder Rechtsanwendung ist schuldhaft, wenn sie gegen den klaren und eindeutigen Wortlaut der Norm verstößt oder wenn aufgetretene Zweifelsfragen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt sind. |
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| Landgericht München I, 9 O 18945/01, Urteil vom 27.3.2002 |
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Die Berücksichtigung des Verlustrücktrags/-vortrags nach § 10d EStG vor
Ablauf der Festsetzungsfrist wurde seitens des Finanzamtes versäumt.
Dem Steuerpflichtigen wird 1/3 des Schadens als selbstverschuldet angerechnet, weil er bisher lediglich eine als "vorläufig" gekennzeichnete Steuererklärung abgegeben hat und das Finanzamt deshalb auf eine Schätzung angewiesen war. |
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Oberlandesgericht Celle , 16 U 185/01, Urteil vom 19.02.2002 |
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Steuerberaterkosten als Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Zur Höhe der Gebühren des Steuerberaters |
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Amtspflichtverletzung durch fehlende Gewährung rechtlichen Gehörs. Ein Schenkungssteuerbescheid über DM 3.358.320,- wurde erteilt. Vorher wurde Gelegenheit zur Stellungnahme für einen Tag gegeben. |
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Bei der Einkommensteuerveranlagung nicht beachtet, dass der Steuerpflichtige kein Gesellschafter war. Anhörung vor Erlass des Verwaltungsaktes war unterblieben. Einspruch ist das gesetzlich vorgesehene Mittel für Einwendungen gegen Steuerbescheide. |
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Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Kennzahl für den Haushaltsfreibetrag nicht gesetzt. Schuldhafte Amtspflichtverletzung wegen mangelnder Sorgfalt bei der Bearbeitung. |
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Schadenersatz wegen amtspflichtwidriger Vollziehung eines nicht bestandskräftigen Haftungsbescheides abgewiesen, weil Vorverfahren nicht eingehalten wurde. |
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Amtshaftungsanspruch bei verspäteter Auszahlung eines Steuererstattungsanspruches. Die Umsatzsteuererklärung war an Amtsstelle verloren gegangen. |
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Oberlandesgericht Nürnberg , 4 U 1464/98, Urteil vom 10.2.1999 |
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Anforderung von EUSt zuzüglich Säumniszuschlägen, anschließend Vollstreckungsankündigung, obwohl Steuerschuldner die Spedition war. |
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Oberlandesgericht München, 1 U 2954/95, Urteil vom 28.9.1995 |
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Schadenersatzpflicht der Finanzbehörden wegen fehlerhafter Steuerbescheide |
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Einschlägige Rechtsprechung des BGH: Im Falle der Vollziehung eines unrichtigen Steuerbescheides kann der betroffene Steuerpflichtige Schadensersatz unter den Voraussetzungen der Amtshaftung, d.h. bei schuldhafter Verletzung ihm gegenüber bestehender Amtspflichten, geltend machen. |
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Die Verjährung des Amthaftungsanspruches wird durch den vorangehenden finanzgerichtlichen Prozess zur Abwehr der rechtswidrigen Verwaltungsakte unterbrochen. |
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Vorauszahlungsbescheid fehlerhaft durch Setzen falscher Kennzahlen |
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Das Finanzamt versäumt, bei der Einkommensteuerveranlagung einen Kinderfreibetrag und Werbungskosten zu berücksichtigen. |
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Oberlandesgericht Düsseldorf , 18 U 191/93, Urteil vom 19.05.1994 |
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Veräußerung eines Grundstücks durch Schwiegermutter an Schwiegertochter. Anschließend teilweise Schenkung des zugeflossenen Verkaufpreises an Sohn. Amtspflichtverletzung dadurch, dass das Finanzamt zunächst zu Grunde legte, der Kaufpreis sei nicht geflossen, ggf. läge Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO vor. |
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Landgericht Nürnberg-Fürth , 4 O 10088/93, Urteil vom 28.4.1994 |
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Zur Amtshaftung im Zusammenhang mit Anweisungen der zentralen Finanzbehörde an die Finanzämter |
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Amtspflichtverletzung: Das Finanzamt erlässt nach Aufhebung des Konkursverfahrens rechtswidrig einen Konkursfeststellungsbescheid. |
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Eine Abfindung wurde durch einen Eintragungsfehler des Finanzbeamten versehentlich nicht als steuerermäßigt aus der Anlage N in Veranlagung übernommen: Amtspflichtverletzung. |
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Das Finanzamt ändert einen Bescheid, nachdem es eine (Kontroll)mitteilung erhält, ohne Anhörung und Sachverhaltsermittlung gemäß §§ 88, 91 AO. |
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Oberlandesgericht Düsseldorf , 18 U 160/92, Urteil vom 12.11.1992 |
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Amtspflichtverletzungen des Finanzamts ° Schätzung ° Mitwirkung des Steuerpflichtigen ° Kreditschaden |
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Bei den Einkünften aus V.u.V. hat das Finanzamt die geltend gemachten, in Instandsetzungs- und Herstellungskosten aufgeteilten, Aufwendungen ohne ausreichende Untersuchung insgesamt als Herstellungskosten beurteilt. Amtspflichtverletzung! |
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Amtspflichtverletzung durch nicht beachten der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung und den Untersuchungsgrundsatz (§ 88 AO) bei der Änderung von Steuerbescheiden. |
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Haftung des Finanzamts für Kosten des Steuerberaters. Durch einen Übertragungsfehler wurden Angaben in der Einkommensteuererklärung nicht in die Einkommensteuerberechnung übernommen. |
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Bundesgerichtshof, III ZR 9/91, Beschluss vom 19.12.1991, (NJW-RR 1992, 919) |
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Grundsätzliche Leitsätze zur Amtspflichtverletzung. Verschuldensmaßstab bei Ablehnung eines Konkurseröffnungsantrags. |
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Amtspflichtverletzung durch Verletzung der Sorgfaltspflichten. Bei der Einkunftsart V.u.V. Instandsetzungsaufwendungen entgegen Gesetz, Rechtsprechung und EStR als Herstellungsaufwand behandelt. |
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Haftung für Amtspflichtverletzung |
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Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch sozialgerichtliche Herstellungsklage |
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Ausführlich zu Amtspflichtverletzung des Betriebsprüfers bei unrichtigen Prüfungsfeststellungen. |
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Ersatzanspruch der Gesellschafter einer OHG nach Amtspflichtverletzung |
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Schadensersatzanspruch wegen rechtswidriger Pfändungsverfügung, Pfändung vor Fälligkeit und vor Abwarten der Wochenfrist zwischen Leistungsgebot und Pfändung. |
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Zur Frage der Amtspflichten bei Vollstreckung wenn Stundung beantragt wurde |
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 1 U 130/79, Urteil vom 30.10.1980 |
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In der Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist kein anspruchsminderndes Verschulden zu sehen. |
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Keine Ermessensentscheidungen im Bereich des Legaliltätsprinzips (Keine Steuersache). |
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Die vom Finanzamt eingelegte Rechtsbeschwerde beim BFH war wegen Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist unzulässig. |
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