Amtspflichtverletzung beim Finanzamt |
Zuständigkeit in Bayern |
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Außergerichtlich sind Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung beim Finanzamt geltend zu machen. Vertretungsbehörde bei gerichtlicher Geltendmachung ist die örtlich zuständige Bezirksfinanzdirektion. |