Amtspflichtverletzung beim Finanzamt |
Zuständigkeit in Hessen |
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Für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung ist die |
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Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main |
| zuständig. (Schreiben der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main aus 8/2004) |