Amtspflichtverletzung beim Finanzamt |
Zuständigkeit in Rheinland-Pfalz |
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Für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung können |
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die Finanzämter Ansprüche bis € 550,-- in eigener Zuständigkeit regulieren. |
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Bei darüber hinaus gehenden Forderungen und bei Klageerhebung ist zuständig die |
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Oberfinanzdirektion Koblenz |