Amtspflichtverletzung beim Finanzamt |
Zuständigkeit im Saarland |
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Für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen wegen Amtspflichtverletzung sind die Finanzämter vertretungsberechtigt. |
(Schreiben des Ministeriums für Finanzen und Bundesangelegenheiten aus 3/2004) |